Avvocato Ferruccio Nessi
Anwaltskanzlei und Notariat
Locarno - Tessin

Immobilien- und Baurecht,
Grundstücke, Mietrecht im Tessin
 

 



Notariat Locarno Tessin

Immobilien- und Baurecht, Grundstücke sowie Mietrecht im Tessin

Das Notariat Ferruccio Nessi verfügt über umfassende Erfahrung und kann alle notariellen Dienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen anbieten.
Bei allen Vorgängen des Immobilienhandels oder der Immobilienverwaltung für im Kanton Tessin gelegene Grundstücke und Immobilien können wir die nötigen Urkunden erstellen.
Für Privatpersonen können wir zusätzlich alle Beurkundungen des Ehegüter- und des Erbrechts unabhängig vom Wohnsitz der Klienten vornehmen.

Wir beraten und vertreten unsere Klienten in allen Fragen des Immobilien- und Mietrechts, einschliesslich dem Kauf und Verkauf von Immobilien, dem Abschluss von Bau- und Werkverträgen, im Konsortialvertragsrecht sowie Industrie- und Anlagenbaurecht, der Gründung, Organisation und Verwaltung von Stockwerkeigentumsgemeinschaften sowie der Finanzierung von Grundstückskäufen. Zudem beraten und vertreten wir Klienten im öffentlichen Bau- und Baubewilligungsrecht, im Raumplanungs- und Umweltrecht sowie im öffentlichen Beschaffungswesen (Vergaberecht). Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung beim Erwerb von Liegenschaften in der Schweiz durch Personen im Ausland.

Wir beraten und vertreten unsere Klienten in allen Fragen des Immobilien- und Mietrechts, einschliesslich dem Kauf und Verkauf von Immobilien, dem Abschluss von Bau- und Werkverträgen, im Konsortialvertragsrecht sowie Industrie- und Anlagenbaurecht, der Gründung, Organisation und Verwaltung von Stockwerkeigentumsgemeinschaften sowie der Finanzierung von Grundstückskäufen.

Zudem beraten und vertreten wir Klienten im öffentlichen Bau- und Baubewilligungsrecht, im Raumplanungs- und Umweltrecht sowie im öffentlichen Beschaffungswesen (Vergaberecht). Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung beim Erwerb von Liegenschaften in der Schweiz durch Personen im Ausland.

Das Notariatswesen ist in der Schweiz föderalistisch geregelt. So hat jeder Kanton seine eigenen Bestimmungen, wer als Urkundsperson was amtlich beglaubigen darf. Ferruccio Nessi kann als autorisierte Urkundsperson im Kanton Tessin seine notariellen Aufgaben nur innerhalb des Kantons Tessin rechtsgültig vornehmen. Die Verurkundung ist allerdings sowohl national als auch international gültig.

Für Privatpersonen können wir alle Beurkundungen des Ehegüter- und des Erbrechts unabhängig vom Wohnsitz der Klienten vornehmen.

Das Honorar (Notariatskosten) richtet sich unter anderem nach dem Notariatstarif des Kantons Tessin.

>>>  Notariatstarif Kanton Tessin
 

    E-mail: office@nessilegal.ch